Berechtigungen für sonderpädagogische Massnahmen

Geändert am: Mi, 15 Apr, 2026 um 11:51 VORMITTAGS

Bei den Sonderpädagogischen Massnahmen gibt es ein komplexes Berechtigungssystem. Damit wird sichergestellt, dass jede Person nur die Abklärungen und Massnahmen sieht, für die sie auch die entsprechenden Rechte hat.


INHALTSVERZEICHNIS


Einsicht in die Massnahmen und Abklärungen

Folgend wird beschrieben, welche Personen Einsicht in die Massnahmen von welchen Schüler:innen haben und damit auch die Berechtigung haben, Massnahmen zu beantragen:

  • Klassenlehrpersonen
    Klassenlehrpersonen haben Einsicht in alle Massnahmen von allen Schüler:innen aus ihren Klassen. Fachlehrpersonen der Arbeitsgruppen haben keinen Zugriff.
  • Fachlehrpersonen
    In der Lehrpersonen-Fächer-Zuordnung der Klassen kann je Fachlehrperson definiert werden, ob diese Zugriff auf die sonderpädagogischen Massnahmen erhalten soll. Fachlehrpersonen von Arbeitsgruppen erhalten keinen Zugriff auf die sonderpädagogischen Massnahmen.

  • Förderplanungsteam
    Alle Personen, welche im Fördperplanungs-Team einer Schüler:in sind, haben Einsicht in die Massnahmen dieser Schüler:in.
  • Antragsverantwortliche Personen
    Antragsverantwortliche Personen haben Einsicht in alle Massnahmen, für welche sie verantwortlich sind. Beispielsweise könnte dies folgendermassen konfiguriert sein: Eine Logopädin oder ein Logpäde sieht alle «Logopädie-Abklärungen» von allen Schüler:innen. Allerdings siehen sie keine anderen Massnahmen der Schüler:innen.
  • Massnahmen-Manager:innen
    Massnahmen-Manager:innen haben Einsicht in alle Massnahmen der ihnen zugewiesenen Schuleinheit.


Administrator:innen, Superadministrator:innen, Förderplanungs-Konfigurator:innen und Förderplanungs-Super-Konfigurator:innen haben grundsätzlich keinen Zugriff auf die Massnahmen. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass sie sich autonom eine der oben beschriebenen Rollen zuweisen.


Massnahmen und Abklärungen freigeben

Folgende Personen oder Funktionen haben die Rechte, Massnahmen zu genehmigen, abzulehnen oder auf die Warteliste zu setzen.

  • Antragsverantwortliche Personen
    Die meisten Massnahmen haben Antragsverantwortliche Personen, welche die Massnahme genehmigen oder ablehnen dürfen. Diese sind beim Erstellen der Massnahme sichtbar. Alle angegebenen Personen können den Antrag genehmigen oder ablehnen, aber mindestens eine Person muss ausgewählt werden und wird zusätzlich per E-Mail über den Antrag benachrichtigt.

  • Massnahmen-Manager:innen
    Massnahmen-Manager:innen können pro Schuleinheit definiert werden und haben die Berechtigung, alle Massnahmen der Schuleinheit zu bewilligen.

  • Massnahmen ohne Antrag
    Es gibt Massnahmen, bei denen kein Antrag gestellt werden muss und die Massnahme direkt gespeichert werden kann.


Definition Massnahmen-Manager:innen

Bei den Sonderpädagogischen Massnahmen gibt es die Funktion der Massnahmen-Manager:innen. Häufig hat die Schulleitung oder die Schulverwaltung diese Funktion. Folgendes sind die wichtigsten Merkmale:

  • Einsicht: Massnahmen-Manager:innen haben Einsicht in alle Massnahmen der definierten Schuleinheit.
  • Berechtigungen: Massnahmen-Manager:innen können alle Massnahmen der definierten Schuleinheit bearbeiten und Anträge bewilligen und ablehnen.
  • Unterschied zu antragsverantwortlichen Personen: Antragsverantwortliche Personen werden für die jeweilige Massnahmenart definiert. Dadurch sind sie automatisch Massnahmen-Manager:innen für ebendiese Massnahme. Falls die Schulleitung nicht die Antragsverantwortung für alle Massnahmen trägt, wird empfohlen, die Schulleitung zusätzlich als Massnahmen-Manager:in zu definieren.
  • Konfiguration: In den Einstellungen der Förderplanung im Reiter «Massnahmen» können Förderplanungs-Super-Konfigurator:innen Massnahmen-Manager:innen für alle Schuleinheiten definieren. Förderplanungs-Konfigurator:innen können dies entsprechend für ihre Schuleinheiten.



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