Da es oft Verwirrung gab bezüglich Jokertagen und den ausgewiesenen Absenz-Halbtagen im Zeugnis, hat das VSA im September 2017 ein Merkblatt zu den Absenzen publiziert:
Der wichtige Abschnitt ist der folgende:
Im Zeugnisformular sind die Jokertage nicht zu berücksichtigen, werden also nicht als Absenz geführt.
Bei der Übernahme der Absenzen ins Zeugnis werden Jokertage deshalb nicht berücksichtigt bei der Berechnung der Halbtage.
Jokertage werden immer als Ganztage gezählt, auch wenn der Jokertag auf einen Tag fällt, an dem z.B. nur am Morgen Unterricht wäre. Wenn Sie den Jokertag als Halbtag (oder nur als einzelne Lektionen) eintragen in escola, gilt der Jokertag trotzdem als Ganztag.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren