Bei den Sonderpädagogischen Massnahmen gibt es die Funktion der Massnahmen-Manager. Häufig hat die Schulleitung oder die Schulverwaltung diese Funktion. Folgendes sind die wichtigsten Merkmale:
- Einsicht: Massnahmen-Manager haben Einsicht in alle Massnahmen/Abklärungen der definierten Schuleinheit.
- Berechtigungen: Massnahmen-Manager können alle Massnahmen/Abklärungen der definierten Schuleinheit ohne Bewilligungsprozess bearbeiten und Anträge bewilligen/ablehnen.
- Unterschied zu antragsverantwortlichen Personen: Antragsverantwortliche Personen für die jeweilige Massnahme/Abklärung sind automatisch Massnahmen-Manager für ebendiese Massnahme/Abklärung und müssen deshalb nicht als Massnahmen-Manager definiert werden. Falls die Schulleitung aber nicht die Antragsverantwortung für alle Abklärungen/Massnahmen trägt, wird empfohlen, die Schulleitung zusätzlich als Massnahmen-Manager zu definieren.
- Konfiguration: In den Einstellungen der Förderplanung im Reiter «Massnahmen» können Förderplanungs-Super-Konfiguratoren Massnahmen-Manager für alle Schuleinheiten definieren. Förderplanungs-Konfiguratoren können dies für ihre Schuleinheiten.
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